Übersicht über die
Steckbriefe der
Hofabgebenden
Suchen Sie einen Betrieb zum Übernehmen?
Haben Sie den Selbstcheck für Hofsuchende schon ausgefüllt?
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Anlaufstelle für
ausserfamiliäre Hofübergabe
Nordring 4
Postfach
3001 Bern
+41 (0)31 533 47 77
Di – Do: 9:00 – 16:00 Uhr
info@hofuebergabe.ch
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IBAN: CH95 0630 0196 2879 4750 0
Anlaufstelle ausserfamiliäre Hofübergabe, 3001 Bern
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Kauf/Verkauf
Verkauf des Betriebes zum Verkehrswert an Selbstbewirtschafter:in. Ein definitiver Entscheid, der für die Abgebenden aber entlastend sein kann, da sämtliche Pflichten an die Nachfolge übergeben werden.
Pacht/Verpachtung
Bei der Verpachtung bleibt das Eigentum, somit auch die Pflichten zum Gebäudeunterhalt, bei der abgebenden Generation. Erste Pachtdauer von landwirtschaftlichen Gewerben beträgt mind. 9 Jahre, von landwirtschaftlichen Grundstücken mind. 6 Jahre. Gute Option für junge Berufsleute, die wenige Eigenkapital haben.
Anstellungsverhältnis
Die Nachfolge steigt während einer Übergangsphase in den Betrieb als Betriebsleiter:in oder Mitarbeiter:in o.Ä. ein. Eine gute Möglichkeit, den Betrieb vor der Übernahme kennenzulernen. Die Arbeitsverhältnisse müssen aber im Voraus klar geregelt werden.
Personengemeinschaft
Gemeinsame Betriebsführung von Abgebenden und Nachfolge: Gemeinsames Betriebskonzept, Verteilung von Verantwortung, Risiko, Gewinn etc. Mögliche rechtliche Formen: AG, GmbH, einfache Gesellschaft. Klare Kommunikation und Verteilung von Verantwortung sowie Teamgeist sind Voraussetzung.
Baurecht
Kauf der Gebäude im Baurecht kombiniert mit langfristiger Pacht von Gewerbe oder Grundstück (mind. 30 Jahre). Baurechtsnehmende können in Gebäude investieren und Investitionskredite beantragen. Günstigere Variante verglichen zu Kauf und dennoch eine längerfristige Lösung.
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Kauf/Verkauf
Verkauf des Betriebes zum Verkehrswert an Selbstbewirtschafter:in. Ein definitiver Entscheid, der für die Abgebenden aber entlastend sein kann, da sämtliche Pflichten an die Nachfolge übergeben werden.
Pacht/Verpachtung
Bei der Verpachtung bleibt das Eigentum, somit auch die Pflichten zum Gebäudeunterhalt, bei der abgebenden Generation. Erste Pachtdauer von landwirtschaftlichen Gewerben beträgt mind. 9 Jahre, von landwirtschaftlichen Grundstücken mind. 6 Jahre. Gute Option für junge Berufsleute, die wenige Eigenkapital haben.
Anstellungsverhältnis
Die Nachfolge steigt während einer Übergangsphase in den Betrieb als Betriebsleiter:in oder Mitarbeiter:in o.Ä. ein. Eine gute Möglichkeit, den Betrieb vor der Übernahme kennenzulernen. Die Arbeitsverhältnisse müssen aber im Voraus klar geregelt werden.
Betriebsgemeinschaft
Gemeinsame Betriebsführung von Abgebenden und Nachfolge: Gemeinsames Betriebskonzept, Verteilung von Verantwortung, Risiko, Gewinn etc. Mögliche rechtliche Formen: AG, GmbH, einfache Gesellschaft. Klare Kommunikation und Verteilung von Verantwortung sowie Teamgeist sind Voraussetzung.
Baurecht
Kauf der Gebäude im Baurecht kombiniert mit langfristiger Pacht von Gewerbe oder Grundstück (mind. 30 Jahre). Baurechtsnehmende können in Gebäude investieren und Investitionskredite beantragen. Günstigere Variante verglichen zu Kauf und dennoch eine längerfristige Lösung.
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